Hitze am Arbeitsplatz: Was die ASR A3.5 ab 26, 30 und 35 °C verlangt
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 staffelt die Pflichten des Arbeitgebers nach Raumtemperatur. Was jeweils gilt – und was das für Pflege, Arztpraxis und Büro bedeutet.
Pflege & Einrichtungen
Weder verboten noch vorgeschrieben: was in Deutschland gilt, was eine große Studie aus Kanada zeigt und wie Hygiene, Zugluft und Wartung gelöst werden.
Kurz gesagt: In Deutschland ist eine Klimaanlage im Pflegeheim weder verboten noch vorgeschrieben. Es gibt keine bundesweite Pflicht, Bewohnerzimmer zu kühlen – aber auch keine Vorschrift, die es untersagt. Entscheidend sind Hygiene, Wartung und eine Luftführung ohne Zugluft. Für die Beschäftigten gelten die Regeln des Arbeitsschutzes.
Hinter dem Gerücht stecken meist drei Sorgen: Keime aus schlecht gewarteten Anlagen, Zugluft bei empfindlichen Menschen und der Energieverbrauch. Ein generelles Verbot für Pflegeheime gibt es nicht. Auch die Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege nennt ausdrücklich die Aktivierung vorhandener Kühlung durch die Haustechnik.
Nein, nicht bundesweit. Das hessische Pflegegesetz etwa verlangt nur, dass das Raumklima den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner entspricht – eine Höchsttemperatur nennt es nicht. Hessen schreibt außerdem seit 2003 Hitzeaktionspläne vor, die vor allem Akutmaßnahmen wie Trinkprotokolle regeln. Für Arbeitsräume gilt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 – sie verlangt ab 30 °C wirksame Maßnahmen, schreibt aber keine bestimmte Technik vor. Mehr dazu im Beitrag Hitze am Arbeitsplatz.
Anders in Kanada: Die Provinz Ontario hat 2020 eine Klimaanlagenpflicht für Langzeitpflegeheime eingeführt. Eine dort durchgeführte Studie mit 615 Heimen, über die Apotheken Umschau und Ärzteblatt berichtet haben, fand an Hitzetagen eine höhere Sterblichkeit in Heimen ohne Klimaanlage. Ob sich das auf deutsche Gebäude und Klimaverhältnisse übertragen lässt, ist offen.
Ein Klimagerät im Zimmer bewegt die Raumluft und entfeuchtet sie. Hygienisch kritisch wird es, wenn Filter verschmutzen oder Kondensat stehen bleibt. Für die Praxis heißt das:
Ältere Menschen empfinden Luftbewegung schneller als unangenehm. Die HISTA-Befragung nennt Zugluftempfindlichkeit als häufigen Kritikpunkt – und dass manche Bewohnerinnen und Bewohner Kühlung ablehnen. Bewährt hat sich:
Mobile Monoblock-Geräte mit Abluftschlauch sind schnell aufgestellt, haben im Pflegealltag aber Nachteile: Der Schlauch braucht ein gekipptes Fenster, durch das warme Luft nachströmt, er ist eine Stolperfalle, und die Geräte sind laut. Stiftung Warentest kam 2026 zu dem Ergebnis, dass mobile Monoblock-Geräte deutlich weniger effizient sind als fest installierte Klimageräte. Auch das geplante NRW-Förderprogramm will mobile Geräte nur ausnahmsweise fördern.
Bei Split-Anlagen laufen Kältemittelleitungen durch das Gebäude, oft durch Wände zwischen Brandabschnitten. Bei einem Klimagerät ohne Außengerät ist der Kältekreis ab Werk geschlossen; bei der Montage werden keine Leitungen verlegt. Das 1,7-kW-Modell des RAC Solo enthält 0,14 kg des natürlichen Kältemittels R290, die größeren Modelle 0,5 kg R32. Die Sicherheitshinweise des Herstellers gelten wie bei jedem Gerät.
Eine Klimaanlage im Pflegeheim ist erlaubt, wird empfohlen, wo andere Maßnahmen nicht reichen, und lässt sich hygienisch sicher betreiben – mit Wartungsplan und vernünftiger Einstellung. Wie die Nachrüstung im Bestand abläuft: Klimaanlage für Pflegeheime.
Stand: Oktober 2026. Angaben zu Förderprogrammen und Vorschriften ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweiligen Originaltexte.
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 staffelt die Pflichten des Arbeitgebers nach Raumtemperatur. Was jeweils gilt – und was das für Pflege, Arztpraxis und Büro bedeutet.
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