Zum Inhalt springen
Solo Klima

Pflege & Einrichtungen

Hitzeschutzplan fürs Pflegeheim: Inhalte und Checkliste

3 Min. Lesezeit

Was in einen Hitzeschutzplan gehört, wer verantwortlich ist und wo es Pflichten gibt – mit Checkliste nach der bundeseinheitlichen Empfehlung von 2024.

Helles Bewohnerzimmer mit Pflegebett, Rollladen halb geschlossen und Klimagerät an der Wand

Kurz gesagt: Ein Hitzeschutzplan legt fest, wer im Pflegeheim bei Hitze was tut – vor der Saison und bei einer Hitzewarnung. Bundesweit ist er nicht vorgeschrieben, wird aber seit 2024 vom Qualitätsausschuss Pflege empfohlen. Hessen verlangt bereits seit 2003 verbindliche Hitzeaktionspläne. Unten finden Sie eine Checkliste nach der bundeseinheitlichen Empfehlung.

Ist ein Hitzeschutzplan Pflicht?

Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI beauftragt, eine bundeseinheitliche Empfehlung zu entwickeln. Sie wurde am 28.03.2024 beschlossen und gilt seit ihrer Veröffentlichung am 24.05.2024 – als Empfehlung, nicht als Richtlinie. In Hessen sind Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dagegen seit dem Hitzesommer 2003 verbindlich. Einzelne Länder und Landkreise stellen Musterpläne bereit, etwa das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin oder das Land Sachsen-Anhalt.

Für die Beschäftigten gilt unabhängig davon das Arbeitsschutzrecht: Der Arbeitgeber muss die Gefährdung durch Hitze beurteilen. Was die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ab 26, 30 und 35 °C verlangt, steht im Beitrag Hitze am Arbeitsplatz.

Was in den Plan gehört

Die Empfehlung gliedert den Plan in Themenbereiche. Er soll in Text- oder Schriftform vorliegen, allen beteiligten Mitarbeitenden bekannt sein und die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner beachten. Im Mittelpunkt stehen die Monate Juni bis September.

1. Verantwortliche Person

Die Verantwortung liegt bei der Einrichtungsleitung. Alternativ kann eine Hitzeschutzbeauftragte oder ein Hitzeschutzbeauftragter benannt werden, die oder der Maßnahmen anstößt, überwacht und auswertet.

2. Information und Kommunikation

Der Plan legt fest, wer wen wann worüber informiert – intern (Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Haustechnik, Beschaffung) und extern (Arztpraxen, Apotheken, Angehörige, Betreuer, Kommune).

3. Hitzewarnungen

Empfohlen ist der Newsletter des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes. Er warnt für den aktuellen und den Folgetag, nach Landkreisen getrennt, und zeigt einen Trend für die Tage danach.

4. Maßnahmen vor der Saison

  • Risikobewertung: Welche Bewohnerinnen und Bewohner sind besonders gefährdet?
  • Ist-Bauzustand erfassen, Jalousien und Verschattung prüfen
  • Kälte-Inseln planen (gekühlte Aufenthaltsräume, schattige Außenbereiche)
  • Medikation ärztlich prüfen lassen, Lagerung hitzeempfindlicher Arzneimittel prüfen
  • Trinkwasser, Wäsche, Kühlpacks, Ventilatoren bevorraten, Sommerspeiseplan vorbereiten
  • Mitarbeitende schulen: Symptome erkennen, Sofortmaßnahmen

5. Maßnahmen bei Hitzewarnung

  • Organisation: Team informieren, Tagesablauf anpassen, Kälte-Inseln öffnen
  • Pflegepraxis: engmaschige Beobachtung, Raumtemperatur und Luftfeuchte prüfen, Raumtemperatur senken, Trinkmotivation, leichte Bettwäsche, Fuß- und Armbäder
  • Küche/Hauswirtschaft: Getränke leicht verfügbar, leichte Kost
  • Haustechnik: Verschattung und Kühlung aktivieren

6. Auswertung

Nach jeder Hitzeperiode werden aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen erfasst, die Maßnahmen bewertet und der Plan angepasst.

Checkliste zum Abhaken

Bereich Erledigt, wenn …
Zuständigkeit Leitung oder Hitzeschutzbeauftragte/r benannt, Vertretung geregelt
Warnsystem DWD-Newsletter für den eigenen Landkreis abonniert, Empfänger festgelegt
Kommunikation Liste interner und externer Ansprechpartner, Informationswege für Angehörige
Risikobewertung gefährdete Bewohner markiert, Medikation geprüft
Raumtemperatur Messpunkte je Wohnbereich, Grenzwert für Maßnahmen, Dokumentation
Kälte-Inseln mindestens ein gekühlter Raum je Wohnbereich, ausgeschildert
Technik Jalousien geprüft, Klimageräte gewartet und im Mai probeweise betrieben
Vorräte Getränke, Wäsche, Kühlpacks, Sommerspeiseplan
Schulung alle Bereiche vor Juni geschult
Auswertung Termin nach der Saison, Plan aktualisiert

Der Technikteil: Raumtemperatur und Kühlung

Viele Pläne bleiben bei organisatorischen Maßnahmen stehen. Doch wenn die Messung zeigt, dass Zimmer auf der Sonnenseite trotz Verschattung dauerhaft zu warm werden, braucht es technische Kühlung. Halten Sie im Plan fest, welche Räume gekühlt werden, wer die Geräte bedient und wann Filter gereinigt werden. Wie sich Bewohnerzimmer im Bestand nachrüsten lassen, ohne Außengeräte an der Fassade, zeigt die Seite Klimaanlage für Pflegeheime.

Die Empfehlung hält auch fest, dass Erstellung und Umsetzung zusätzliche Ressourcen erfordern können, die „entsprechend Berücksichtigung finden sollten“. Wie Kühlung finanziert werden kann, steht im Beitrag Förderung für Klimaanlagen im Pflegeheim.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben zu Förderprogrammen und Vorschriften ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweiligen Originaltexte.

Teilen
E-Mail

Weiterlesen