Hitze am Arbeitsplatz: Was die ASR A3.5 ab 26, 30 und 35 °C verlangt
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 staffelt die Pflichten des Arbeitgebers nach Raumtemperatur. Was jeweils gilt – und was das für Pflege, Arztpraxis und Büro bedeutet.
Pflege & Einrichtungen
Was in einen Hitzeschutzplan gehört, wer verantwortlich ist und wo es Pflichten gibt – mit Checkliste nach der bundeseinheitlichen Empfehlung von 2024.
Kurz gesagt: Ein Hitzeschutzplan legt fest, wer im Pflegeheim bei Hitze was tut – vor der Saison und bei einer Hitzewarnung. Bundesweit ist er nicht vorgeschrieben, wird aber seit 2024 vom Qualitätsausschuss Pflege empfohlen. Hessen verlangt bereits seit 2003 verbindliche Hitzeaktionspläne. Unten finden Sie eine Checkliste nach der bundeseinheitlichen Empfehlung.
Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI beauftragt, eine bundeseinheitliche Empfehlung zu entwickeln. Sie wurde am 28.03.2024 beschlossen und gilt seit ihrer Veröffentlichung am 24.05.2024 – als Empfehlung, nicht als Richtlinie. In Hessen sind Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dagegen seit dem Hitzesommer 2003 verbindlich. Einzelne Länder und Landkreise stellen Musterpläne bereit, etwa das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin oder das Land Sachsen-Anhalt.
Für die Beschäftigten gilt unabhängig davon das Arbeitsschutzrecht: Der Arbeitgeber muss die Gefährdung durch Hitze beurteilen. Was die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ab 26, 30 und 35 °C verlangt, steht im Beitrag Hitze am Arbeitsplatz.
Die Empfehlung gliedert den Plan in Themenbereiche. Er soll in Text- oder Schriftform vorliegen, allen beteiligten Mitarbeitenden bekannt sein und die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner beachten. Im Mittelpunkt stehen die Monate Juni bis September.
Die Verantwortung liegt bei der Einrichtungsleitung. Alternativ kann eine Hitzeschutzbeauftragte oder ein Hitzeschutzbeauftragter benannt werden, die oder der Maßnahmen anstößt, überwacht und auswertet.
Der Plan legt fest, wer wen wann worüber informiert – intern (Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Haustechnik, Beschaffung) und extern (Arztpraxen, Apotheken, Angehörige, Betreuer, Kommune).
Empfohlen ist der Newsletter des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes. Er warnt für den aktuellen und den Folgetag, nach Landkreisen getrennt, und zeigt einen Trend für die Tage danach.
Nach jeder Hitzeperiode werden aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen erfasst, die Maßnahmen bewertet und der Plan angepasst.
| Bereich | Erledigt, wenn … |
|---|---|
| Zuständigkeit | Leitung oder Hitzeschutzbeauftragte/r benannt, Vertretung geregelt |
| Warnsystem | DWD-Newsletter für den eigenen Landkreis abonniert, Empfänger festgelegt |
| Kommunikation | Liste interner und externer Ansprechpartner, Informationswege für Angehörige |
| Risikobewertung | gefährdete Bewohner markiert, Medikation geprüft |
| Raumtemperatur | Messpunkte je Wohnbereich, Grenzwert für Maßnahmen, Dokumentation |
| Kälte-Inseln | mindestens ein gekühlter Raum je Wohnbereich, ausgeschildert |
| Technik | Jalousien geprüft, Klimageräte gewartet und im Mai probeweise betrieben |
| Vorräte | Getränke, Wäsche, Kühlpacks, Sommerspeiseplan |
| Schulung | alle Bereiche vor Juni geschult |
| Auswertung | Termin nach der Saison, Plan aktualisiert |
Viele Pläne bleiben bei organisatorischen Maßnahmen stehen. Doch wenn die Messung zeigt, dass Zimmer auf der Sonnenseite trotz Verschattung dauerhaft zu warm werden, braucht es technische Kühlung. Halten Sie im Plan fest, welche Räume gekühlt werden, wer die Geräte bedient und wann Filter gereinigt werden. Wie sich Bewohnerzimmer im Bestand nachrüsten lassen, ohne Außengeräte an der Fassade, zeigt die Seite Klimaanlage für Pflegeheime.
Die Empfehlung hält auch fest, dass Erstellung und Umsetzung zusätzliche Ressourcen erfordern können, die „entsprechend Berücksichtigung finden sollten“. Wie Kühlung finanziert werden kann, steht im Beitrag Förderung für Klimaanlagen im Pflegeheim.
Stand: Oktober 2026. Angaben zu Förderprogrammen und Vorschriften ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweiligen Originaltexte.
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 staffelt die Pflichten des Arbeitgebers nach Raumtemperatur. Was jeweils gilt – und was das für Pflege, Arztpraxis und Büro bedeutet.
Weder verboten noch vorgeschrieben: was in Deutschland gilt, was eine große Studie aus Kanada zeigt und wie Hygiene, Zugluft und Wartung gelöst werden.
Nordrhein-Westfalen und Hessen fördern ab 2027 Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen. Was die Programme abdecken, was nicht – und warum Sie vor der Bewilligung nichts bestellen sollten.
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist noch leer.